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DFB-Sportgericht weist Freiburgs Einspruch gegen Spielwertung ab

Der Einspruch der Freiburger gegen die Spielwertung der Partie mit dem FC Bayern München wurde vom Sportgericht des Deutschen-Fußball-Bundes abgewiesen. Demzufolge bleibt der 4:1 Sieg des Rekordmeisters gegen den SC Freiburg trotz des Wechselfehlers bestehen. 


Am vergangenen Montag hat der SC Freiburg offiziell Einspruch gegen die Spielwertung der Begegnung mit dem FC Bayern München eingelegt. Hintergrund war ein Wechselfehler seitens der Münchener, der zufolge hatte, dass für kurze Zeit zwölf Spieler auf dem Feld standen. Noch während der Partie kam es zu langen Diskussion. Die Begegnung wurde allerdings fortgesetzt und am Ende stand ein 4:1 zugunsten des Tabellenführers auf dem Papier. 

DFB-Sportgericht sieht Schiedsrichter in der Verantwortung

Am Freitagvormittag hat das Sportgericht des Deutschen-Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch der Freiburger gegen die Wertung des Duells mit dem FC Bayern München offiziell zurückgewiesen. In einer Mitteilung des DFB heißt es: „Die Spielfortsetzung mit zwölf Mann sei im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen. […] Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern München der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden kann und die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorliegen„.

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in dem Verfahren, Stephan Oberholz, erklärte das Urteil wie folgt: „Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“