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HSV: DFB sperrt Mario Vušković für zwei Jahre

Das Sportgericht des DFB hat entschieden: HSV-Verteidiger Mario Vušković für zwei Jahre gesperrt. Dem 21-Jährigen wird der Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorgeworfen.


Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete die Entscheidung auf der Homepage des Verbandes so: „Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte ’nicht-spezifische Substanz‘, womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt.“

Im September vergangenen Jahres hatte eine Trainingskontrolle ein ungewöhnliches Ergebnis gezeigt, wieso der DFB seine Ermittlungen einleitete: „Der am 16. September 2022 während einer Trainingskontrolle entnommene Urin ist in Kreischa insgesamt fünfmal mit anerkannten wissenschaftlichen Nachweismethoden analysiert worden, im Fall der B-Probe auch unter Beobachtung eines vom Spieler und dem HSV hinzugezogenen Experten. Alle Analysen haben das Vorliegen eines zwar geringen, aber dennoch deutlich sichtbaren Befundes von körperfremdem EPO ergeben. Diese Ergebnisse und die der eingeholten Zweitmeinung von Dr. Yvette Dehnes, EPO-Expertin aus Oslo, sind vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Jean-Francois Naud aus Quebec überprüft und bestätigt worden. Deshalb ist auch eine weitere Analyse, wie von der Verteidigung hilfsweise beantragt, aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich„, so Oberholz weiter.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann der HSV binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.


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