Werder legt Einspruch gegen Urteil des DFB-Sportgerichts ein
Werder Bremen ist zurück in der Bundesliga: Nach dem entscheidenden Spiel im Mai gegen Jahn Regensburg ließen es sich die Fans nicht nehmen, den Osterdeich kurzerhand in einen grün-weißen Karneval zu verwandeln – inklusive Platzsturm. Das DFB-Sportgericht verdonnerte den Verein anschließend zu einer Geldstrafe in Höhe von 47.800 Euro, gegen die sich der Klub nun wehren will.
Werder-Präsident Dr. Hubertus Hess-Grunewald teilte am Mittwoch auf der Homepage des Vereins mit: „Unser Einspruch richtet sich gegen die gegen uns ausgesprochene Strafe wegen des Platzsturms. Es waren von unserer Seite – auch durch die Polizei anerkannt – alle erdenklichen Maßnahmen im Vorfeld getroffen worden, aber dieser Platzsturm war nicht zu verhindern.“
Und weiter: „Es gab keine Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens. Daher halten wir die Bestrafung für einen Vorfall, den wir nicht hätten verhindern können, für nicht berechtigt.“
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