Amtsgericht lehnt Eröffnung des Verfahrens gegen Bakery Jatta ab
Laut Informationen des Hamburger Abendblatts hat das Amtsgericht die Eröffnung des Verfahrens gegen HSV-Profi Bakery Jatta abgelehnt.
Das Gericht führte als Begründung für die Entscheidung an, dass Richter Volker Stegmann im Falle einer Eröffnung des Verfahrens „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einem Freispruch des HSV-Profis ausgegangen wäre.
Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erhoben und Bakery Jatta vorgeworfen, eigentlich Bakary Daffeh zu heißen und über zwei Jahre älter zu sein als bisher angegeben.
In dem Beschluss heißt es nun: „Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde.“