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Garra Dembélé über seine Zeit in Freiburg: „Musste unbekannte Pillen nehmen“

Der ehemalige Bundesligaprofi Garra Dembélé klagte über seine Zeit beim SC Freiburg: „Ich hatte ungefähr zehn Pillen, die ich nach dem Training einnehmen musste. Ich wusste nicht einmal, was es war.“ Verantwortliche des SC reagierten am Donnerstag auf die Anschuldigungen.


In der Dokumentation „Destins brises“ (zerbrochene Schicksale) der französischen Zeitung L’Equipe sprach Dembélé über seine Zeit beim SC Freiburg. Dabei beschuldigte er die medizinische Abteilung des Vereins, ihm „unbekannte Pillen“ verabreicht zu haben. „In Deutschland hatte ich eine kleine Dose mit meiner Nummer darauf, der Nummer 11, das war meine Nummer. Ich hatte ungefähr zehn Pillen, die ich nach dem Training nehmen sollte“, so der ehemalige Stürmer. Dabei seien so große Pillen gewesen, dass er sie kaum habe schlucken können. Keiner habe ihm gesagt, wofür diese Medikamente gut waren. „Ich weiß nicht, was das war. Und wenn du sie nicht genommen hast, hast du noch eine Strafe bekommen.“
Dembélé, der von von 2011 bis 2014 bei den Breisgauern unter Vertrag stand, erzählte weiter, er habe diese Praxis nie in Frage gestellt, weil er es von seinen vorherigen Stationen (Lokomotive Plovdiv (2010) und Levski Sofia (2010/11) nicht anders gewohnt gewesen sei:  „Das Einzige, was ich garantieren kann, ist, dass bei meiner Unterschrift in Deutschland Produkte in meinem Körper waren, die nicht erlaubt waren. Tatsächlich war ich gedopt, als ich in Deutschland ankam. Ich hatte Hormone in mir und was weiß ich noch.“

Verantwortliche des SC Freiburg widersprachen den Anschuldigungen in einer schriftlichen Stellungnahme:

„Nach Rücksprache mit dem damaligen medizinischen Personal können wir klarstellend mitteilen, dass prophylaktisch und während Phasen von Erkältungskrankheiten einzelner Spieler Vitamin C- und Zinktabletten angeboten wurden. Ausgeteilt wurden diese aus hygienischen Gründen in handelsüblichen Schiebeschächtelchen. Es gab Kandidaten, die die Einnahme regelmäßig vergessen haben. In diesen Fällen wurde die Mannschaftskasse bemüht.“ Und weiter: „Die Äußerungen des Spielers entbehren jeglicher Grundlage, sofern sie in den medial verbreiteten Kontext gestellt werden.“